Gewerbemietverträge in Zürich: Darauf müssen Sie achten

Ein Leitfaden für Unternehmen im dynamischen Zürcher Immobilienmarkt.

Der Zürcher Immobilienmarkt: Besonderheiten bei Gewerbeflächen

Zürich bleibt einer der wettbewerbsintensivsten Pflaster für Gewerbeimmobilien weltweit. Ob im pulsierenden Kreis 4 oder im repräsentativen Enge – die Nachfrage nach erstklassigen Büro- und Ladenflächen übersteigt oft das Angebot. Für Mieter bedeutet dies, dass Verträge oft unter Zeitdruck unterzeichnet werden. Doch gerade hier liegt die Gefahr: Gewerbemietverträge unterstehen im Schweizer Obligationenrecht (OR) einer grossen Vertragsfreiheit, was deutlich weniger Schutz bietet als im Wohnungsmietrecht.

Mietzinsanpassungsklauseln: Indexierung und Referenzzinssatz

In Zürcher Gewerbeverträgen ist die Indexierung des Mietzinses an den Schweizer Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) Standard. Dies gibt dem Vermieter die Möglichkeit, die Miete jährlich an die Inflation anzupassen. Es ist jedoch entscheidend zu prüfen, ob ausschliesslich eine Indexierung vereinbart wurde oder ob zusätzlich Anpassungen basierend auf dem Referenzzinssatz möglich sind. Eine unklare Formulierung kann hier zu unerwarteten Kostensteigerungen führen.

Rechtliche Prüfung eines Mietvertrages in einem Zürcher Büro

Umbauten und Rückbaupflichten bei Geschäftsräumen

Massgeschneiderte Ausbauten sind das Herzstück vieler Geschäftsräume. Doch Vorsicht: Ohne explizite schriftliche Zustimmung des Vermieters riskieren Mieter beim Auszug hohe Kosten. Wir empfehlen, bereits im Vertrag festzuhalten, welche Einbauten bei Beendigung des Mietverhältnisses übernommen werden und ob eine Pflicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (Rückbaupflicht) besteht. In Zürich können diese Rückbaukosten bei grossen Flächen schnell sechsstellige Beträge erreichen.

Verlängerungsoptionen strategisch nutzen

Stabilität ist für den Geschäftserfolg essenziell. Achten Sie darauf, nicht nur eine feste Laufzeit zu vereinbaren, sondern auch echte Verlängerungsoptionen (z.B. 5 + 5 Jahre). Wichtig ist hierbei die Unterscheidung zwischen einer echten Option (der Mieter entscheidet allein) und einer unechten Option (beide Parteien müssen neu verhandeln). PeakClause GmbH unterstützt Sie dabei, diese Klauseln so zu formulieren, dass Ihre Standortplanung langfristig gesichert ist.